Bestellung einer gebührenpflichtigen Sperrabfallentsorgung

Hiermit beantrage ich auf der Grundlage der derzeit gültigen Gebührensatzung Erzgebirgskreis die Abholung und Entsorgung von Sperrabfall.

Angaben Auftraggeber (Gebührenpflichtiger)

(sofern bekannt)
PLZ Ort:*
* Pflichtfelder, bitte angeben
 
Abholort: (falls von Ihrer Anschrift abweichend)
PLZ Ort:
 
GegenstandStückGegenstandStück
 
abweichende Zustelladresse für den Gebührenbescheid / bei Umzug bitte neue Anschrift
 
 
Die Gebühr für die angemeldete Sperrabfallentsorgung auf Bestellkarte beträgt 18,00 € je Bestellkarte. Pro Bestellkarte werden maximal 5 m3 entsorgt. Die Abholung des Sperrabfalls erfolgt gegen Vorkasse oder Erteilung eines SEPA-Mandates (Lastschrifteinzug).
Zahlung

Sie erhalten mit Eingang Ihrer Sperrabfallkarte einen Gebührenbescheid. Der Zahlbetrag ist unter Angabe der Gebührenbescheidnummer umgehend auf das angegebene Konto des ZAS zu überweisen. Eine Bareinzahlung ist in den Kassen des ZAS (Dienststelle Stollberg/Dienststelle Marienberg) möglich.



Ich ermächtige den ZAS, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift unter Verwendung des bereits erteilten SEPA-Lastschriftmandates einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZAS auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzuziehen. Ich bin mit der verkürzten Frist der Vorabinformation der SEPA-Lastschrift (weniger als 14 Tage) einverstanden.


Bitte füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus:

Erteilung eines einmaligen SEPA-Lastschriftmandats für Sperrabfallentsorgung
 
 
Ich ermächtige den ZAS, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZAS auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin mit der verkürzten Frist der Vorabinformation der SEPA-Lastschrift (weniger als 14 Tage) einverstanden.

Hinweise: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mir ist bekannt, dass ich für fehlgeschlagene Lastschriften (z.B. bei nicht gedecktem Konto) die Kosten zu tragen habe.

Zahlungsempfänger:
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Schlachthofstraße 12, 09366 Stollberg
   Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE53ZZZ00000139665

Sie erhalten mit Eingang Ihres Antrages/SEPA-Lastschriftmandates einen Gebührenbescheid. Die Abbuchung erfolgt mit Bekanntgabe des Bescheides.

 
Hinweise zur Entsorgung von Sperrabfall/Sperrmüll nach § 17 (4) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis
Es dürfen ausschließlich sperrige Abfälle entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis überlassen werden.

Sperrabfall (Abfallschlüssel nach AVV: 20 03 07) sind feste Siedlungsabfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behälter passen und getrennt von den Restabfällen gesammelt und transportiert werden.

Zum Sperrabfall gehören z.B.:
Bettgestelle, Federbetten, Matratzen, Bilderrahmen, Blumenbänke, Regale, Leitern, Couch, Liege, Sitzecke, Fußbodenbeläge (außer Fliesen), Teppiche, Auslegeware, Kinderspielzeug (größere Abmessungen), Kinderwagen, Roller, leere Koffer und Reisetaschen, komplette Lampen, Regentonnen, Blumenkästen, Sessel, Stühle, Hocker, Schränke, Kommoden, Bügelbretter, Skier, Snowboard, Skateboard sowie Gegenstände aus Plaste wie Wäschekörbe, Garten-, Bad- und Balkonmöbel, Sonnenschirme usw. Sperrige Abfälle werden nur lose gesammelt, das Sammelgut wird grundsätzlich der weiteren Verwertung zugeführt, bei Abfällen jeglicher Art in Säcken handelt es sich nicht um Sperrabfall.

Nicht zum Sperrabfall gehören z.B.:
Baustellen- und Renovierungsabfälle (Türen, Fenster, Duschkabinen, Dachpappe, Isoliermaterial, Fliesen, Wand- und Deckenverkleidungen, Tapete, Sanitärkeramik usw.), verpackter Hausabfall oder Gartenabfälle, Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas), KFZ-Teile (Reifen, Tanks, Stoßstangen, Autositze), Schadstoffe (Farbeimer, Leuchtstoffröhren), elektronische Altgeräte (Fernseher, Mikrowelle, Kühlgeräte, Geräte der Heimelektronik usw.), Metalle, Alttextilien, Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter.

Abfälle aus Beräumungen (Restabfälle), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme, nicht oder teilweise entleerte Verpackungen, Hygieneartikel, Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, sind im Rahmen der Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene Restabfallsäcke zur Entsorgung bereitzustellen.

Nur angemeldeter Sperrabfall wird entsorgt. Abfälle, die nicht zum Sperrabfall gehören, werden zurückgelassen und sind vom Antragsteller zu beräumen. Sperrabfälle, deren Einzelteile größer als 2,5m x 1,5m x 1,0m sind bzw. über 50 kg wiegen, sind vor der Bereitstellung im Holsystem zu zerlegen.

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insbesondere die Gebührenpflicht für die Sperrabfallabholung in Höhe von 18,00 €.

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