Reparaturbonus Sachsen gestartet |
Information zur Umstellung auf Gelbe Tonne 2023/2024 |
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Erzgebirgskreis zum Jahreswechsel 2023/2024 |
Anti Littering – was können Sie tun? |
Hinweise zum neuen Verpackungsgesetz |
Neue Benutzungs- und Gebührensatzung für Abfallentsorgungsanlagen ab 01.01.2022
Ab 01.01.2022 gilt für die Abfallentsorgungsanlagen des ZAS eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung.
Siehe Homepage ZAS Rubrik "Satzungen".
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Hinweise zur Bereitstellung Sperrabfall |
Hinweise zur Schadstoffkleinmengensammlung |
Hinweise zur Entsorgung von Dachpappe |
Hinweise zu Schließsystemen an Mülltonnen |
Hinweise zur Abfallentsorgung bei Baustellen oder Straßensperrungen |
Fragen und Antworten zur Gelben Tonne/Gelber Sack |
Informationen zur Getrenntsammlung von Energiesparlampen und Batterien |
Informationen und Hinweise zur gewerblichen Sammlung von Elektroaltgeräten |
Mehrmengen an Pappen und Kartons neben den Papiertonnen behindern massiv die Arbeit der Entsorgungsunternehmen
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff und wird deshalb auch im Erzgebirgskreis getrennt über die Papiertonne (Blaue Tonne) gesammelt. Zum Altpapier gehören u. a. Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Verkaufsverpackungen aus Pappe – auch mit Grünem Punkt, Pappen, Kartonagen sowie Schreib- und Kopierpapier. Altpapier darf nicht verschmutzt sein, sonst gehört es in den Restabfallbehälter.
![]() Um das Fassungsvermögen der Blauen Tonne effizient zu nutzen, sollten Kartons auseinandergefaltet bzw. zerkleinert in die Papiertonne geworfen werden. ![]() Ist der vor Ort befindliche Behälter nicht mehr ausreichend, ist dies dem ZAS gem. § 9 Abs. 1 und 2 Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen und eine weitere bzw. im Austausch eine größere Papiertonne zu beantragen. Die Änderung ist schriftlich oder per Mail beim ZAS unter Angabe der Objektnummer, Anzahl und Größe der Papiertonne (120 l, 240 l oder 1.100 l) einzureichen (§ 1 Abs. 8, § 3 Abs. 7 Abfallgebührensatzung). Der ZAS entscheidet über den Antrag unter Berücksichtigung der zur Abfallentsorgung angemeldeten Personen bzw. veranlagten Einwohnergleichwerte. Für den Aufwand der Gestellung eines Zusatzbehälters oder den Behältertausch wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 15 EUR erhoben. Gebührenfrei kann man Papier, Pappe und Kartonagen aber auch an allen Wertstoffhöfen des ZAS im Erzgebirgskreis abgeben. Dies setzt den Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung voraus. Öffnungszeiten und Standorte der jeweiligen Wertstoffhöfe gibt es unter https://www.za-sws.de/wertstoffhoefe.cfm Fragen beantwortet auch die Abfallberatung unter Tel. 03735 / 608 53 13 bzw. 608 53 14. Stollberg, 02.09.2019 Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
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