Achtung! Vorsorgemaßnahmen Corona |
Information zur neuen Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung ab 01.01.2021 |
Achtung!"Witterungsbedingte Entsorgungsausfälle... |
Achtung! Aue-Bad Schlema: vorrübergehend geänderte Ausgabe Gelbe Säcke |
Achtung! Bereitstellung Sperrabfall |
Achtung! Geänderte Öffnungszeiten WSH Eibenstock |
Achtung! Abzug öffentliche Papierbehälter OT Bad Schlema |
Fragen und Antworten zur Gelben Tonne/Gelber Sack |
Hinweise zur Abfallentsorgung bei Baustellen oder Straßensperrungen |
Wichtiger Hinweis zur Entsorgung von Dachpappe |
Wichtige Informationen zur Getrenntsammlung von Energiesparlampen und Batterien |
Informationen zu Möglichkeiten der Erfassung von Grünabfällen |
Wichtige Informationen und Hinweise zur gewerblichen Sammlung von Elektroaltgeräten |
Hinweise zu Schließsystemen an Mülltonnen |
Mehrmengen an Pappen und Kartons neben den Papiertonnen behindern massiv die Arbeit der Entsorgungsunternehmen
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff und wird deshalb auch im Erzgebirgskreis getrennt über die Papiertonne (Blaue Tonne) gesammelt. Zum Altpapier gehören u. a. Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Verkaufsverpackungen aus Pappe – auch mit Grünem Punkt, Pappen, Kartonagen sowie Schreib- und Kopierpapier. Altpapier darf nicht verschmutzt sein, sonst gehört es in den Restabfallbehälter.
![]() Um das Fassungsvermögen der Blauen Tonne effizient zu nutzen, sollten Kartons auseinandergefaltet bzw. zerkleinert in die Papiertonne geworfen werden. ![]() Ist der vor Ort befindliche Behälter nicht mehr ausreichend, ist dies dem ZAS gem. § 9 Abs. 1 und 2 Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen und eine weitere bzw. im Austausch eine größere Papiertonne zu beantragen. Die Änderung ist schriftlich oder per Mail beim ZAS unter Angabe der Objektnummer, Anzahl und Größe der Papiertonne (120 l, 240 l oder 1.100 l) einzureichen (§ 1 Abs. 8, § 3 Abs. 7 Abfallgebührensatzung). Der ZAS entscheidet über den Antrag unter Berücksichtigung der zur Abfallentsorgung angemeldeten Personen bzw. veranlagten Einwohnergleichwerte. Für den Aufwand der Gestellung eines Zusatzbehälters oder den Behältertausch wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 15 EUR erhoben. Gebührenfrei kann man Papier, Pappe und Kartonagen aber auch an allen Wertstoffhöfen des ZAS im Erzgebirgskreis abgeben. Dies setzt den Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung voraus. Öffnungszeiten und Standorte der jeweiligen Wertstoffhöfe gibt es unter https://www.za-sws.de/wertstoffhoefe.cfm Fragen beantwortet auch die Abfallberatung unter Tel. 03735 / 608 53 13 bzw. 608 53 14. Stollberg, 02.09.2019 Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
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Projekt mit Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – Strukturförderung (EFRE 2014-2020) |
Projekt zur nationalen Klimaschutzinitiative |
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