Gebühren an Wertstoffhöfen und Betriebsordnung für Wertstoffhöfe im Erzgebirgskreis
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Bitte beachten Sie die Mengenbegrenzungen je Anlieferung
gemäß § 3 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis.
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An allen Wertstoffhöfen werden folgende Abfallarten angenommen:
- Sperrabfall / Metalle
- Elektro- und Elektronikgeräte inklusive Kühlgeräte
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Papier/Pappe/Kartonagen
- Altkleider (noch tragbar)
- Grünschnitt (Gras- und Strauchschnitt)
- Gemischte Bauabfälle
- Bauschutt
- Altholz (unbelastet)
- Altreifen (von Kleinfahrzeugen, Fahrrad, Krad, PKW)
An den Wertstoffhöfen Marienberg, Annaberg-Buchholz (Himmlisch Heer),
Aue (Lumpicht) und Niederdorf werden zusätzlich folgende Abfallarten angenommen:
- Schadstoffe (Termine finden Sie bei den einzelnen Wertstoffhöfen)
- Asbest
- Teerpappe
- Dämmmaterial
- Altholz (belastet)
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