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Mein Abfallkalender

Antrag auf Container für Sperrabfall

Hiermit beantrage ich
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Für das Grundstück (bei abweichendem Aufstellort)
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auf Grundlage der derzeit gültigen Gebührensatzung Erzgebirgskreis einen Container 7 m³ für die Entsorgung von Sperrabfall. Laut Gebührensatzung Erzgebirgskreis § 3 (10) wird eine Gebühr für die Bereitstellung des Containers in Höhe von 99,05 € erhoben. Zusätzlich wird eine Verwertungsgebühr erhoben. Diese wird auf der Grundlage der ermittelten Masse der zum Zeitpunkt der Anlieferung gültigen Gebührensatzung Müllumladestationenen-MUSTen (derzeit 141,00 €/t) festgesetzt. Für die Verwertungsgebühr ist eine Vorauszahlung nach § 5 (10) Gebührensatzung Erzgebirgskreis zu leisten. Die Vorauszahlung auf die Verwertungsgebühr Sperrabfall wird in Höhe einer Masse von 500 kg erhoben. Wird eine geringere oder höhere Masse zum Zeitpunkt der Anlieferung der Abfälle durch Wägung ermittelt als in der Vorauszahlung berechnet, erfolgt eine Ausgleichsrechnung in Form eines Gebührenbescheides.

Die Abholung des Sperrabfalls erfolgt gegen Vorkasse oder Erteilung eines SEPA-Mandates (Lastschrifteinzug).

Bitte beachten Sie: Eine Gestellung zum Wunschtermin innerhalb von 5 Werktagen ab Antrag ist nur bei Barzahlung in den Kassen des ZAS (Dienststelle Stollberg / Dienststelle Marienberg) möglich.

 
Wunschtermin:
 
abweichende Zustelladresse für den Gebührenbescheid / bei Umzug bitte neue Anschrift
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sonst. Bemerkungen:
 
Zahlung: Vorkasse
Sie erhalten mit Eingang Ihres Antrages auf Gestellung eines 7 m³-Sperrabfallcontainers einen Gebührenbescheid. Bitte überweisen Sie den Betrag umgehend unter Angabe der Gebührenbescheidnummer. Eine Gestellung des Containers erfolgt erst nach Zahlungseingang
SEPA-Lastschriftmandat wurde bereits erteilt
Angabe Objektnummer:
Ich ermächtige den ZAS, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift unter Verwendung des bereits erteilten SEPA-Lastschriftmandates einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZAS auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzuziehen. Ich bin mit der verkürzten Frist der Vorabinformation der SEPA-Lastschrift (weniger als 14 Tage) einverstanden. Die Abbuchung erfolgt mit Bekanntgabe des Bescheides.

SEPA-Lastschriftmandat (Neuerteilung)
Bitte füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus:

Erteilung eines einmaligen SEPA-Lastschriftmandats für Sperrabfallentsorgung
Name, Vorname: 
IBAN: 
BIC: 
Name der Bank: 
Name des Kontoinhabers: 
Ich ermächtige den ZAS, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZAS auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin mit der verkürzten Frist der Vorabinformation der SEPA-Lastschrift (weniger als 14 Tage) einverstanden.
Hinweise: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mir ist bekannt, dass ich für fehlgeschlagene Lastschriften (z.B. bei nicht gedecktem Konto) die Kosten zu tragen habe.
Zahlungsempfänger:
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Schlachthofstraße 12, 09366 Stollberg
  Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE53ZZZ00000139665

Sie erhalten mit Eingang Ihres Antrages/SEPA-Lastschriftmandates einen Gebührenbescheid. Die Abbuchung erfolgt mit Bekanntgabe des Bescheides.

 

Hinweise zum Antrag auf Container Sperrabfall nach § 17 (8) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis

In dem nach § 17 (8) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis beantragten Container für Sperrabfall dürfen ausschließlich sperrige Abfälle entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis überlassen werden.

Sperrabfall (Abfallschlüssel nach AVV: 20 03 07) sind feste Siedlungsabfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behälter passen und getrennt von den Restabfällen gesammelt und transportiert werden.

Zum Sperrabfall gehören z.B.:
Bettgestelle, Federbetten, Matratzen, Bilderrahmen, Blumenbänke, Regale, Leitern, Couch, Liege, Sitzecke, Fußbodenbeläge (außer Fliesen), Teppiche, Auslegeware, Kinderspielzeug (größere Abmessungen), Kinderwagen, Roller, leere Koffer und Reisetaschen, komplette Lampen, Regentonnen, Blumenkästen, Sessel, Stühle, Hocker, Schränke, Kommoden, Bügelbretter, Skier, Snowboard, Skateboard sowie Gegenstände aus Plaste wie Wäschekörbe, Garten-, Bad- und Balkonmöbel, Sonnenschirme usw. Sperrige Abfälle werden nur lose gesammelt, das Sammelgut wird grundsätzlich der weiteren Verwertung zugeführt, bei Abfällen jeglicher Art in Säcken handelt es sich nicht um Sperrabfall.

Nicht zum Sperrabfall gehören z.B.:
Baustellen- und Renovierungsabfälle (Türen, Fenster, Duschkabinen, Dachpappe, Isoliermaterial, Fliesen, Wand- und Deckenverkleidungen, Tapete, Sanitärkeramik usw.), verpackter Hausabfall oder Gartenabfälle, Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas), KFZ-Teile (Reifen, Tanks, Stoßstangen, Autositze), Schadstoffe (Farbeimer, Leuchtstoffröhren), elektronische Altgeräte (Fernseher, Mikrowelle, Kühlgeräte, Geräte der Heimelektronik usw.), Metalle, Alttextilien, Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter

Abfälle aus Beräumungen (Restabfälle), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme, nicht oder teilweise entleerte Verpackungen, Hygieneartikel, Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, sind im Rahmen der Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene Restabfallsäcke zur Entsorgung bereitzustellen.

Sofern diese Abfälle im Sperrabfallcontainer unzulässigerweise überlassen werden, erfolgt eine separate Gebührenberechnung für die zu beseitigenden Restabfälle.

Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum
Sind Sperrabfallcontainer im öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen, obliegt die Einholung einer erforderlichen Sondernutzungserlaubnis dem Antragsteller. Bitte setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit dem Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde in Verbindung.

Was ist beim Stellplatz des Sperrabfallcontainers zu beachten?
Um ein problemloses Aufstellen Ihres Sperrabfallcontainers zu gewährleisten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Ein- bzw. Zufahrt genügend Platz für den Container sowie den anliefernden LKW bietet. Die Container selbst sind je nach Containertyp zwischen ca. 1,40 Meter und 1,70 Meter breit, der LKW ist jedoch ca. 3,00 Meter breit. Die Zufahrt sollte daher mindestens eine Breite von 3,50 Metern oder mehr haben.

Die Länge der Container variiert je nach Containertyp zwischen 3,25 Meter und 4,10 Meter. Da unser LKW, der den Container nach hinten absetzt, ebenfalls zwischen 6 und 10 Meter Platz benötigt, sollte die Länge des abgesperrten bzw. frei gehaltenen Platzes mindestens 10 bis 15 Meter betragen.

Neben der Breite und der Länge ist auch die Höhe relevant. Achten Sie bitte - vor allem bei Aufstellung auf öffentliche Flächen - auf die lichte Höhe und störende Elemente wie Schilder, Lampen oder Leuchtreklamen.

Darüber hinaus ist es unbedingt notwendig, dass die zu befahrenden Flächen befestigt und tragfähig sind; empfindlicher Untergrund ist nicht dazu geeignet, von einem LKW befahren zu werden und kann unter Umständen durch die Gewichtsbelastung beschädigt werden.

Bitte prüfen Sie die örtlichen Gegebenheiten und die Eignung der vorhandenen Flächen zur Gestellung Ihres Sperrabfallcontainers vor Terminvereinbarung. Bei Rückfragen zur Erreichbarkeit Ihres Grundstückes sowie zu den Anforderungen der Containergestellung stehen Ihnen die Mitarbeiter des ZAS (Kontakte: //www.za-sws.de/kontakt_erz.cfm) zur Verfügung.

Ich habe die Hinweise zur Kenntnis genommen,
insbesondere die Gebührenpflicht für die Bereitstellung des Containers in Höhe von 99,05 € zuzüglich der Verwertungsgebühr nach Masse.

Mit dem Absenden Ihrer Anfrage erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage einverstanden.   » zur Datenschutzerklärung

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